Tiere bekommen einen Anwalt

Martin Sebastian Abel (Sprecher für Tierschutz im Landtag NRW) und Norwich Rüße (Sprecher für Landwirtschaft und Naturschutz) über die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände: Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freundinnen und Freunde, weil Tiere nicht für sich selber sprechen und ihre Rechte einklagen können, hat Rot-Grün nun ein Gesetz verabschiedet, das anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit gibt, Verstöße gegen den Tierschutz rechtlich überprüfen zu lassen. Tiere in Haltung erhalten somit einen „Anwalt“, der ihre Rechte einklagen kann und sie mit Tieren in freier Natur gleichstellt. Denn dort gab es bereits die Möglichkeit einer Verbandsklage durch anerkannte Naturschutzverbände. Dies ist - 12 Jahre nachdem der Tierschutz in unserer Verfassung verankert wurde - ein Meilenstein für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen.

20.06.13 –

Martin Sebastian Abel (Sprecher für Tierschutz im Landtag NRW) und Norwich Rüße (Sprecher für Landwirtschaft und Naturschutz) über die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

weil Tiere nicht für sich selber sprechen und ihre Rechte einklagen können, hat Rot-Grün nun ein Gesetz verabschiedet, das anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit gibt, Verstöße gegen den Tierschutz rechtlich überprüfen zu lassen. Tiere in Haltung erhalten somit einen „Anwalt“, der ihre Rechte einklagen kann und sie mit Tieren in freier Natur gleichstellt. Denn dort gab es bereits die Möglichkeit einer Verbandsklage durch anerkannte Naturschutzverbände. Dies ist - 12 Jahre nachdem der Tierschutz in unserer Verfassung verankert wurde - ein Meilenstein für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen.

Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens über zwei Legislaturperioden hinweg gab es auch zwei Expertenanhörungen. Die in den Anhörungen jeweils vorgebrachte Kritik kann leicht widerlegt werden: Die Befürchtung einer Klagewelle durch die anerkannten Tierschutzverbände hält einer Überprüfung durch Erfahrungswerte nicht stand. In Bremen, wo es bereits ein ähnliches Gesetz seit 2007 gibt, wurde bisher nicht eine einzige Verbandsklage erhoben.  Auch machten Naturschutzverbände von einer Verbandsklage bei frei lebenden Tieren in der Vergangenheit nur sehr selten Gebrauch. Zudem ist im Gesetz klar geregelt, welche Verbände überhaupt klageberechtigt sind. Hierzu müssen die Verbände vorab durch das Land quasi „zertifiziert“ werden.

Auch im Bereich der Tierversuche kann nur dann gegen Tierversuchsreihen geklagt werden, wenn es in der Ethikkommission mindestens zwei Gegenstimmen gegen ein Vorhaben gibt. Und da im Gesetz  als Rechtsmittel bei Tierversuchen ausschließlich die Feststellungsklage zulässig ist, kann ein Verstoß gegen den Tierschutz auch „nur“ festgestellt werden, um diese Verstöße dann bei zukünftigen Versuchsvorhaben zu vermeiden. Es wird also deutlich, dass auch durch ein Mehr an Tierschutz keine Standortnachteile für Wissenschaft und Forschung erwachsen, sondern ein Mehr an Rechtssicherheit.

Wir sind dankbar für das große Engagement der Tierschutzverbände und ihr enormes Fachwissen und sehr glücklich darüber, nun nach dem zweiten Anlauf mit dem neuen Verbandsklagerecht ein Instrument geschaffen zu haben, welches zur Durchsetzung des Tierschutzes einen wichtigen Beitrag leisten kann.

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