Anträge zum Haushalt

Grüne machen Vorschläge zum Sparen und setzen Akzente bei Ökonomie und Ökologie

28.02.23 –

Die Ratsfraktion der "Brakeler Grünen" machen zum Haushalt 2023 weitgehende Sparvorschläge. "Wir können nichts unversucht lassen, uns gegen das Defizit des Hauhalts zu stemmen", kommentiert Fraktionsvorsitzende Ulrike Hogrebe-Oehlschläger die Vorschläge der Grünen. Dabei müssen wir Dinge auf den Prüfstand stellen, die seit Jahren nicht angepackt worden sind. Luxus wie ein Fontänenfeld mit unkalkulierbaren Folgekosten und fragwürdiger Ökobilanz kann sich die Stadt einfach nicht mehr leisten, macht die Faktion an dieser Stelle noch einmal deutlich. Eine Hypothek, die in den nächsten Jahren schwer wiegen könnte. Viele Bürger*innen sehen das ähnlich.

 

 

1. Sportstättenkonzept

Das aktuelle Sportstättenkonzept ist vom 21.07.2017. Da sich seitdem diverse Veränderungen (Vereinszusammenschlüsse) ergeben haben und weitere Veränderungen zu erwarten sind, sollte ein aktuelles Sportstättenkonzept erstellt werden.

Auf der Grundlage müssen anschließend die Entscheidungen getroffen werden, die die zu erwartenden Entwicklungen berücksichtigen und eine langfristige Perspektive bietet, um erfolgreichen Vereinssport zu gewährleisten.

Im Haushalt sind Investitionen auf den Sportplätzen in Riesel, Hembsen und Siddessen in Höhe von 250.000,00 € geplant.

Abzüglich der zu erwartenden Zuschüsse verbleibt ein Eigenanteil für die Stadt in Höhe von 194.000,00 €. Die Summen sollen daher mit einem Sperrvermerk versehen werden, bis ein zukunftsfähiges Konzept vorliegt.

 

2. Sporthallennutzung

Die Betriebskosten der Sporthallen sind enorm. Um Betriebskosten zu sparen, sollen die Hallenbelegungszeiten der Brakel Turnhallen kritisch untersucht werden. Das Ziel muss es sein, die Hallenzeiten optimal zu belegen, damit Betriebsstunden und damit Betriebskosten reduziert werden können.

 

3. Nichtausführung des Fontänenfeldes auf dem Rathausplatz

Wir beantragen, dass die Beauftragungen für die Ausführung des Fontänenfeldes rückgängig gemacht werden, da die Herstellung und Bewirtschaftung des Fontänenfeldes haushaltstechnich und ökologisch nicht zu vertreten sind.

Neben der Bausumme von 180000 EUR sparen wir jährlich die Folgekosten, die aktuell gar keiner richtig beziffern kann.

 

3. Baugebiet Bohlenweg

Wir beantragen, die Erschließungskosten aus dem Haushalt 2023 herauszunehmen und nur den Grunderwerb im Haushaltsjahr 2023 abzuschließen. Eine Erschließung scheint uns 2023 unrealistisch.

 

4. Dorfplatz Schmechten

Bereits im Jahr 2020/2021 sind erste Überlegungen in ein neues Konzept in der Dorfmitte der Verwaltung vorgeschlagen worden. Im Zuge dieses Konzepts ist z.B. ein Hallenfenster bodentief aufgebrochen worden und eine Terrassentür eingesetzt worden, die aktuell ins „Leere“ endet. Ziel ist die Aufwertung der Dorfmitte, die Entsiegelung vorhandener Flächen und ein barrierefreier Buseinstieg (Pflicht der Kommunen bis Ende 2022). Die Planungen sind abgeschlossen, ein Ingenieurbüro hat „Höhen“ gemessen etc. Der Förderbescheid aus dem „Dorferneuerungsprogramm“ liegt vor, ein weiterer von der nph wird in Kürze eintreffen (leider erst Ende 2022 beantragt).

Eine Kostenschätzung lag seinerzeit bei 100000 EUR. Durch die allgemeine Kostensteigerung kann man daher von Baukosten von 130000 EUR ausgehen. Der vorliegende Förderbescheid liegt bei 65%. Wir beantragen daher die Bausumme für die o.g. Maßnahme in den Haushalt einzustellen. Gegenfinanzierung s.o.

 

5. Weiterführung der Umwandlung von Begleitstreifen an den Wirtschaftswegen

Für die Weiterführung der Umsetzung der ökologischen Umwandlung der Feldraine beantragen wir hiermit Kosten in Höhe von 7.500,00 € im Haushalt 2023 einzustellen.

 

6. Umwandlung von städtischen Rasenflächen in Blühwiesen

Zur ökologischen Umwandlung / Aufwertung der städtischen Rasenflächen in Blühwiesen beantragen wir hiermit für der dem Produktbereich 13 Kosten in Höhe von 7.500,00 € einstellen.

 

7. Private Schottergärten

Zur ökologischen Umwandlung von privaten Schotterflächen beantragen wir hiermit für der dem Produktbereich 13 Kosten in Höhe von 5.000,00 € für ein städtisches Förderprogramm einstellen.

Die Umwandlung von privaten Schotterflächen soll nach umfassender Beratung der Grundstückseigentümer als Prämie wie folgt an Bauherren und Grundstückseigentümer ausgezahlt werden:

  • 20,00 € pro Quadratmeter umgewandelter Schotter
  • maximale Förderung 2.000,00 € pro Garten
  • Mindestgröße 10 Quadratmeter

 

8. Öffentliche Schotterflächen

Zur ökologischen Umwandlung / Aufwertung von städtischen Schotterflächen (z.B:. Wendekreis Gewerbegebiet, Verkehrsinseln, usw.) beantragen wir hiermit dem Produktbereich 13 Kosten in Höhe von 10.000,00 € einstellen.

 

9. Auftragsvergaben im Forstbereich

Die Auftragsvergaben sollen im Forstbereich nicht mehr gestückelt erfolgen. Die Arbeiten sollen nach dem Wirtschaftsplan gebündelt ausgeschrieben werden, damit Vergabegewinne erzielt werden.

 

10. E-Auto Bauhof

Wir beantragen für die Ersatzbeschaffung des „Kippers“ des Bauhofs den eingestellten Betrag um 15000 EUR zu erhöhen, damit ein E-Fahrzeug angeschafft werden kann (z.B. Opel e-Movano Kipper). Förderung durch das Land NRW in der Fahrzeugklasse N1: 40% der Anschaffungskosten, max. 30000 EUR/Fahrzeug.

 

Wichtige Termine

Europawahl 2024

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>