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17.09.13 –
Nachdem im Jahr 1999 ein bis dahin unbekannter Jungpolitiker mit Namen Roland Koch im Landtagswahlkampf von Hessen mit einer Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft der rot-grünen Bundesregierung erfolgreich war, musste mit der CDU-Mehrheit im Bundesrat ein sogenanntes Optionsmodell ausgehandelt werden. Dieses Gesetz sieht im Wesentlichen so aus:
1. Der Regelfall:
Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, ist seit dem 1.1.2000 unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Ergänzend zu deutschen Staatsangehörigkeit erhält das Kind regelmäßig auch die Staatsangehörigkeit der Eltern.
2. Die Übergangsregelung:
Auch solche Kinder, die am 1.1.2000 jünger als zehn Jahre gewesen sind, konnten auf Antrag eingebürgert werden, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt ihrer Geburt vorlagen. Fast 50 000 Kinder wurden im Zuge dessen unter (vorläufiger) Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.
Menschen beider Fallgruppen müssen mit Beginn der Volljährigkeit (18 Jahre) und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (vor dem 23. Geburtstag) erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten. Wenn sie die Staatsangehörigkeit der Eltern (also die türkische) beibehalten wollen, verlieren sie die deutsche. Sie müssen nachweisen, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben oder verloren haben. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erbracht, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, es sei denn, die zuständige Behörde hat vorher auf Antrag, der bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden muss (Ausschlusspflicht), die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit genehmigt.
Wird diese Erklärung nicht erbracht, erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch. Die Behörden sind nicht gesetzlich verpflichtet die betreffenden Personen darauf aufmerksam zu machen. Die ersten Fälle von Ausbürgerung haben in diesem Jahr zum ersten Mal stattgefunden.
Bereits Anfang Januar sorgte der Fall einer jungen Frau aus Hanau für Schlagzeilen. Diese hatte zwar vor ihrem 23. Geburtstag bei den Behörden in der Türkei einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt, allerdings lag die Entscheidung der Türkei den deutschen Behörden nicht rechtzeitig vor. Der Hanauerin wurde daraufhin die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Ihr bleibt nun nichts anderes übrig, als die deutsche Staatsangehörigkeit in einem normalen Einbürgerungsverfahren erneut zu erwerben. (Quelle: http://migration-info.de/artikel/2013-01-29/deutschland-erneute-diskussion-um-optionspflicht)
750 Fälle zumeist von Deutsch-Türken stehen in diesem Jahr bundesweit aus. Bis zum Jahr 2026 werden es 157.891 Menschen sein, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie die beschriebenen Rechte nicht einfordern. Doch den meisten dürfte dies nicht bekannt sein.
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